Herbst: Wer haftet für Sturmschäden?
Herbststürme können schwere Schäden an Häusern, Garagen oder Autos anrichten. Besonders häufig fallen dabei Bäume oder Äste auf Nachbargrundstücke. Nach einer weit verbreiteten Meinung haftet der Eigentümer des Baumes – doch das stimmt nicht in jedem Fall, so Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus und Grund Bayern.

Im deutschen Schadensrecht gilt das Verschuldensprinzip: Ein Grundstückseigentümer muss nur dann zahlen, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Das heißt, er muss Haus und Garten regelmäßig kontrollieren – zum Beispiel Dachziegel auf Schäden prüfen oder Bäume auf sichtbare Krankheiten und Bruchstellen. Eine einfache Sichtkontrolle genügt meist; nur bei äußerlich erkennbaren Problemen ist ein Fachmann gefragt. Ist der Baum gesund und der Schaden durch den Sturm nicht absehbar, haftet der Eigentümer nicht. In solchen Fällen springt nur die eigene Gebäudeversicherung des Geschädigten ein.
Hauseigentümer sollten vor Beginn der Sturmsaison dringend Dach, Fassade und Bäume kontrollieren, rät Kirchhoff, so lassen sich Schäden und Streitigkeiten vermeiden. Auch der Abschluss einer Gebäudeversicherung ist unbedingt zu empfehlen. Deren Konditionen sollten regelmäßig überprüft werden.